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Verkehrsunfall – Ihr gutes Recht!

Im Fall eines Unfalls ist man meist schon geschockt und gestresst genug, da kann es schon mal passieren, dass man nicht mehr weiß, was einem zusteht. Wir stehen Ihnen immer mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an. Als erfahrende Oldenburger Mehrmarken-Werkstatt haben wir uns u.a. auch auf Unfallreparaturen und Instandsetzungen spezialisiert.

Hier aber 5 Punkte, auf die Sie im Schadenfall besonders achten sollten*:

  1. KFZ-Sachverständigen
    Im Kaskofall hat ihre Versicherung das Recht einen Sachverständigen zu bestellen. Wenn Sie selber einen beauftragen, muss sie den nicht zahlen. Im Haftpflichtfall haben Sie ab einer bestimmten Schadenhöhe das Recht, einen Gutachter zu bestellen. Das kann Sinn machen.

  2. Freie Werkstattwahl?!
    Im Haftpflichtfall haben Sie immer die freie Wahl, auch wenn die gegnerische Versicherung Ihnen eine Werkstatt empfiehlt, Sie entscheiden. Bei einem Kaskoschaden, zählt was in Ihrem Vertrag steht. Hier müssen Sie prüfen, ob Sie z.B. eine sogenannte Werkstattbindung haben.

  3. Mietwagen und/oder Nutzungsentschädigung
    In der Regel haben Sie im Kaskofall keinen Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsentschädigung. Im Haftpflichtfall trifft das Gegenteil zu – zumindest für die Dauer der unfallbedingten Ausfallzeit.

  4. Totalschaden, was nun?
    Hier wird es umfassend kompliziert, wenn der Reparaturbetrag den Restwert des Fahrzeuges überschreitet. Man spricht von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Bei einem Haftpflichtschaden gilt es genauer nachzufragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Auto trotzdem repariert werden. Prüfen Sie diese Option. Ansonsten gilt: Man kann sich den Restwert auszahlen lassen oder das Auto zu dem vom Gutachter ermittelten Preis verkaufen. Im Kaskofall ist aber oft die Vorgabe Ihrer Versicherung bindend. Tipp: Auf jeden Fall vor allen Handlungen nachfragen!

  5. Anwalt ja oder nein
    Ein Anwalt verhilft Ihnen zu Ihrem guten Recht. Daher ist es oft sinnvoll einen zu beauftragen, selbst wenn die Sachlage klar scheint. Achtung: Im Kaskofall übernimmt die Versicherung in der Regel nicht die Kosten oder nur unter besonderen Voraussetzungen. Im Haftpflichtfall, wenn der Unfallgegner mindestens eine Teilschuld hat, schon!

Fragen? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unserer Mehrmarken-Werkstatt. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns in Oldenburg an, unter: 0441 350 277 0.

PS: Detaillierte Informationen vermittelt auch dieser Flyer.


*Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf rechtliche Vollständig- oder Verbindlichkeit.