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Verkehrsunfall – Ihr gutes Recht!

Im Fall eines Unfalls ist man meist schon geschockt und gestresst genug, da kann es schon mal passieren, dass man nicht mehr weiß, was einem zusteht. Wir stehen Ihnen immer mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an. Als erfahrende Oldenburger Mehrmarken-Werkstatt haben wir uns u.a. auch auf Unfallreparaturen und Instandsetzungen spezialisiert.

Hier aber 5 Punkte, auf die Sie im Schadenfall besonders achten sollten*:

  1. KFZ-Sachverständigen
    Im Kaskofall hat ihre Versicherung das Recht einen Sachverständigen zu bestellen. Wenn Sie selber einen beauftragen, muss sie den nicht zahlen. Im Haftpflichtfall haben Sie ab einer bestimmten Schadenhöhe das Recht, einen Gutachter zu bestellen. Das kann Sinn machen.

  2. Freie Werkstattwahl?!
    Im Haftpflichtfall haben Sie immer die freie Wahl, auch wenn die gegnerische Versicherung Ihnen eine Werkstatt empfiehlt, Sie entscheiden. Bei einem Kaskoschaden, zählt was in Ihrem Vertrag steht. Hier müssen Sie prüfen, ob Sie z.B. eine sogenannte Werkstattbindung haben.

  3. Mietwagen und/oder Nutzungsentschädigung
    In der Regel haben Sie im Kaskofall keinen Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsentschädigung. Im Haftpflichtfall trifft das Gegenteil zu – zumindest für die Dauer der unfallbedingten Ausfallzeit.

  4. Totalschaden, was nun?
    Hier wird es umfassend kompliziert, wenn der Reparaturbetrag den Restwert des Fahrzeuges überschreitet. Man spricht von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Bei einem Haftpflichtschaden gilt es genauer nachzufragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Auto trotzdem repariert werden. Prüfen Sie diese Option. Ansonsten gilt: Man kann sich den Restwert auszahlen lassen oder das Auto zu dem vom Gutachter ermittelten Preis verkaufen. Im Kaskofall ist aber oft die Vorgabe Ihrer Versicherung bindend. Tipp: Auf jeden Fall vor allen Handlungen nachfragen!

  5. Anwalt ja oder nein
    Ein Anwalt verhilft Ihnen zu Ihrem guten Recht. Daher ist es oft sinnvoll einen zu beauftragen, selbst wenn die Sachlage klar scheint. Achtung: Im Kaskofall übernimmt die Versicherung in der Regel nicht die Kosten oder nur unter besonderen Voraussetzungen. Im Haftpflichtfall, wenn der Unfallgegner mindestens eine Teilschuld hat, schon!

Fragen? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unserer Mehrmarken-Werkstatt. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns in Oldenburg an, unter: 0441 350 277 0.

PS: Detaillierte Informationen vermittelt auch dieser Flyer.


*Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf rechtliche Vollständig- oder Verbindlichkeit.

Informationen: Kraftstoffverbrauch/CO2-Emissionen

Kraftstoffverbrauch Honda Modelle in l/100 km (nach NEFZ): kombiniert 9,7-3,6 bzw. in kWh/100 km 17,8-17,2. CO2-Emissionen in g/km: 186-0. Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.

 

Kraftstoffverbrauch Jazz e:HEV in l/100 km (nach NEFZ): innerorts 2,5–2,4; außerorts 4,3; kombiniert 3,7–3,6; CO2-Emissionen in g/km: 84–82.
Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.
Kraftstoffverbrauch Jazz Crosstar e:HEV in l/100 km (nach NEFZ): innerorts 2,7; außerorts 4,5; kombiniert 3,8; CO2-Emissionen in g/km: 88.
Kraftstoffverbrauch Jazz e:HEV 2024 in l/100 km (nach NEFZ): innerorts 2,7-2,5; außerorts 4,6-4,4; kombiniert 3,9-3,7; CO2-Emissionen in g/km: 89-85.
Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.
Kraftstoffverbrauch Civic e:HEV in l/100 km (nach NEFZ): innerorts 2,4-2,1; außerorts 5,2-5,1; kombiniert 4,2-4,0. CO2-Emissionen in g/km: 95-91.
Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.
Kraftstoffverbrauch Civic in l/100 km (nach NEFZ): innerorts 7,9-5,4; außerorts 4,9-4,2; kombiniert 6,0-4,7. CO2-Emissionen in g/km: 137-107.
Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.
Kraftstoffverbrauch Civic Type R 2023 in l/100 km (nach NEFZ): innerorts 10,9; außerorts 6,5; kombiniert 8,1. CO2-Emissionen in g/km: 186.
Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.
Kraftstoffverbrauch Civic Type R in l/100 km (nach NEFZ): innerorts 9,7 – 9,4; außerorts 6,6 – 6,5; kombiniert 7,7 – 7,6. CO2-Emissionen in g/km: 177 - 173.
Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.
Kraftstoffverbrauch CR-V e:HEV in l/100 km (nach NEFZ): innerorts: 5,5-5,0; außerorts: 5,5-5,4; kombiniert: 5,5-5,3. CO2-Emissionen in g/km: 126-120.
Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.
Kraftstoffverbrauch HR-V e:HEV in l/100 km (nach NEFZ): innerorts 3,1; außerorts 4,8; kombiniert 4,2. CO2-Emissionen in g/km: 96.
Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.
Stromverbrauch Honda e in kWh/100 km: kombiniert 17,8-17,2; CO2-Emissionen in g/km: kombiniert 0.
Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.

(Alle Werte nach 1999/94/EG.)

Seit 1. September 2018 werden alle neuen Fahrzeuge nach einem weltweit harmonisierten Prüfverfahren zugelassen (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure, kurz WLTP). Das bedeutet, der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden in einem Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen. Die gegenüber dem vorherigen Messverfahren (NEFZ) strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Von der Umstellung des Messverfahrens sind in der Bundesrepublik Deutschland die Pkw-EnVKV und das Kraftfahrzeugsteuergesetz betroffen. Die Kfz-Steuer, die auf der CO2-Emission eines Pkw basiert, wird seit dem 1. September 2018 auf WLTP-basiert ermittelt. Die Novellierung der Pkw-EnVKV steht noch aus. Bis dahin werden die Verbrauchswerte weiterhin auf Basis des bisherigen NEFZ angegeben und dazu ausgehend von den ermittelten WLTP-Werten zurückgerechnet. Bei den hier abgedruckten Werten handelt es sich mithin nur um zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnete Werte, die auf Basis von WLTP-Werten ermittelt wurden, weil die Novellierung der Pkw-EnVKV noch auf sich warten lässt.

Von dem Basismodell abweichende Ausstattung kann zu verändertem Leergewicht führen, was Höchstgeschwindigkeit, Beschleunigungszeit, Kraftstoffverbrauch und CO2-Emission beeinflusst. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission eines Fahrzeugs hängen aber nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und von nichttechnischen Faktoren beeinflusst wie etwa Umwelteinflüssen, Straßen- und Verkehrsverhältnissen sowie dem Fahrzeugzustand. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zur offiziellen spezifischen CO2-Emission neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern, unentgeltlich erhältlich ist.