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Verkehrsunfall – Ihr gutes Recht!

Im Fall eines Unfalls ist man meist schon geschockt und gestresst genug, da kann es schon mal passieren, dass man nicht mehr weiß, was einem zusteht. Wir stehen Ihnen immer mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an. Als erfahrende Oldenburger Mehrmarken-Werkstatt haben wir uns u.a. auch auf Unfallreparaturen und Instandsetzungen spezialisiert.

Hier aber 5 Punkte, auf die Sie im Schadenfall besonders achten sollten*:

  1. KFZ-Sachverständigen
    Im Kaskofall hat ihre Versicherung das Recht einen Sachverständigen zu bestellen. Wenn Sie selber einen beauftragen, muss sie den nicht zahlen. Im Haftpflichtfall haben Sie ab einer bestimmten Schadenhöhe das Recht, einen Gutachter zu bestellen. Das kann Sinn machen.

  2. Freie Werkstattwahl?!
    Im Haftpflichtfall haben Sie immer die freie Wahl, auch wenn die gegnerische Versicherung Ihnen eine Werkstatt empfiehlt, Sie entscheiden. Bei einem Kaskoschaden, zählt was in Ihrem Vertrag steht. Hier müssen Sie prüfen, ob Sie z.B. eine sogenannte Werkstattbindung haben.

  3. Mietwagen und/oder Nutzungsentschädigung
    In der Regel haben Sie im Kaskofall keinen Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsentschädigung. Im Haftpflichtfall trifft das Gegenteil zu – zumindest für die Dauer der unfallbedingten Ausfallzeit.

  4. Totalschaden, was nun?
    Hier wird es umfassend kompliziert, wenn der Reparaturbetrag den Restwert des Fahrzeuges überschreitet. Man spricht von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Bei einem Haftpflichtschaden gilt es genauer nachzufragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Auto trotzdem repariert werden. Prüfen Sie diese Option. Ansonsten gilt: Man kann sich den Restwert auszahlen lassen oder das Auto zu dem vom Gutachter ermittelten Preis verkaufen. Im Kaskofall ist aber oft die Vorgabe Ihrer Versicherung bindend. Tipp: Auf jeden Fall vor allen Handlungen nachfragen!

  5. Anwalt ja oder nein
    Ein Anwalt verhilft Ihnen zu Ihrem guten Recht. Daher ist es oft sinnvoll einen zu beauftragen, selbst wenn die Sachlage klar scheint. Achtung: Im Kaskofall übernimmt die Versicherung in der Regel nicht die Kosten oder nur unter besonderen Voraussetzungen. Im Haftpflichtfall, wenn der Unfallgegner mindestens eine Teilschuld hat, schon!

Fragen? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unserer Mehrmarken-Werkstatt. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns in Oldenburg an, unter: 0441 350 277 0.

PS: Detaillierte Informationen vermittelt auch dieser Flyer.


*Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf rechtliche Vollständig- oder Verbindlichkeit.

Informationen: Kraftstoffverbrauch/CO2-Emissionen

 

Kraftstoffverbrauch Honda Modelle in l/100 km (nach WLTP): Kurzstrecke (niedrig) 11,4-3,6; Stadtrand (mittel) 8,0-3,7; Landstraße (hoch) 7,1-3,9; Autobahn (Höchstwert) 8,6-5,8; kombiniert 8,2-4,5 und gewichtet, kombiniert 0,8 (CR-V e:PHEV) bzw. Stromverbrauch in kWh/100 km (nach WLTP): kombiniert 18,2-17,2 (e:NY1 und Honda e) und gewichtet, kombiniert 15,5 (CR-V e:PHEV); CO2-Emissionen in g/km (nach WLTP): kombiniert 186-102 und gewichtet, kombiniert 18 und elektrische Reichweite (EAER) 82 km und (EAER city) 105 km (CR-V e:PHEV). Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.

 

Kraftstoffverbrauch Jazz e:HEV in l/100 km (nach WLTP): Kurzstrecke (niedrig) 4,0-3,6; Stadtrand (mittel) 3,9-3,7; Landstraße (hoch) 4,2-3,9; Autobahn (Höchstwert) 6,2-5,8; kombiniert 4,8-4,5; CO2-Emissionen in g/km (nach WLTP): kombiniert 108-102. Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.

Kraftstoffverbrauch Civic e:HEV in l/100 km (nach WLTP): Kurzstrecke (niedrig) 4,5-4,2; Stadtrand (mittel) 4,2-3,9; Landstraße (hoch) 4,5-4,2; Autobahn (Höchstwert) 6,2-5,9; kombiniert 5,0-4,7; CO2-Emissionen in g/km (nach WLTP): kombiniert 114-108. Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.

Kraftstoffverbrauch Civic Type R in l/100 km (nach WLTP): Kurzstrecke (niedrig) 11,4; Stadtrand (mittel) 8,0; Landstraße (hoch) 7,1; Autobahn (Höchstwert) 8,0; kombiniert 8,2-8,1; CO2-Emissionen in g/km (nach WLTP): kombiniert 186-185. Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.

Kraftstoffverbrauch CR-V e:HEV in l/100 km (nach WLTP): Kurzstrecke (niedrig) 8,1-7,2; Stadtrand (mittel) 5,8-5,0; Landstraße (hoch) 6,0-5,6; Autobahn (Höchstwert) 8,6-8,3; kombiniert 7,2-6,6; CO2-Emissionen in g/km (nach WLTP): kombiniert 163-151. Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.

Kraftstoffverbrauch CR-V e:HEV 2024 in l/100 km (nach WLTP): Kurzstrecke (niedrig) 5,7; Stadtrand (mittel) 5,8; Landstraße (hoch) 6,0; Autobahn (Höchstwert) 8,1; kombiniert 6,7; CO2-Emissionen in g/km (nach WLTP): kombiniert 151. Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.

Kraftstoffverbrauch CR-V e:PHEV 2024 im Hybridbetrieb (nach WLTP): (kombiniert) 6,2 l/100 km; CO2-Emissionen: (kombiniert) 139 g/km; Energieverbrauch CR-V e:PHEV im Hybrid- und Elektrobetrieb (nach WLTP): (gewichtet, kombiniert)  0,8 l Kraftstoff/100km und 15,5 kWh Strom/100km; CO2-Emissionen: (gewichtet, kombiniert) 18 g/km; elektrische Reichweite (EAER) 82 km und (EAER city) 105 km. Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.

Kraftstoffverbrauch HR-V e:HEV in l/100 km (nach WLTP): Kurzstrecke (niedrig) 4,6; Stadtrand (mittel) 4,1; Landstraße (hoch) 4,6; Autobahn (Höchstwert) 7,1; kombiniert 5,4; CO2-Emissionen in g/km (nach WLTP): kombiniert 122. Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.

Kraftstoffverbrauch ZR-V e:HEV in l/100 km (nach WLTP): Kurzstrecke (niedrig) 4,9-4,8; Stadtrand (mittel) 4,6-4,5; Landstraße (hoch) 5,3; Autobahn (Höchstwert) 7,3; kombiniert 5,8; CO2-Emissionen in g/km (nach WLTP): kombiniert 132-131. Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.

Stromverbrauch Honda e in kWh/100 km (nach WLTP): kombiniert 17,8-17,2; CO2-Emissionen in g/km (nach WLTP): kombiniert 0. Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.

Stromverbrauch e:Ny1 in kWh/100 km (nach WLTP): kombiniert 18,2; CO2-Emissionen in g/km (nach WLTP): kombiniert 0. Effizienzklasse: CO2-Effizienzklasse zurzeit nicht verfügbar.

(Alle Werte nach 1999/94/EG.)

Seit dem 1. September 2018 werden alle neuen Fahrzeuge nach einem weltweit harmonisierten Prüfverfahren zugelassen (Worldwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, kurz WLTP). Die Prüfbedingungen sind gegenüber dem bisherigen, aus dem Jahr 1970 stammenden Prüfverfahren NEFZ strenger und sollen in der Theorie eher einem durchschnittlichen Fahrverhalten entsprechende Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Der WLTP-Fahrzyklus ist dabei in vier statt bisher zwei (innerorts und außerorts) Phasen, und zwar in niedrig, mittel, hoch und sehr hoch, mit unterschiedlichen Durchschnittsgeschwindigkeiten aufgeteilt. Dieses Testverfahren schließt deutlich mehr verschiedene Fahrsituationen ein und kommt damit den Fahrbedingungen im Alltag näher. Von der Umstellung des Messverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz betroffen. Die Kfz-Steuer, die auf der CO2-Emission eines Pkw basiert, wird ebenfalls seit dem 1. September 2018 auf WLTP-Basis ermittelt. Der reale Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission ändern sich dadurch nicht, sondern nur die Art, wie diese zu Vergleichszwecken gemessen werden. Die Umstellung auf WLTP macht national eine Novellierung der Vorgaben für Verbraucherinformationen nach der derzeit noch gültigen Pkw-EnVKV erforderlich. Diese steht noch aus. Um zu vermeiden, dass Verbraucher im Handel beim Vergleich technischer Daten oder bei der Durchsicht von Broschüren oder Websites auf unterschiedliche Werte treffen, werden Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte hier nur noch nach WLTP angegeben, sofern nicht anders ausgewiesen.

Von den hier beworbenen Modellen abweichende Ausstattung kann zu verändertem Leergewicht führen, was Höchstgeschwindigkeit, Beschleunigungszeit, Kraftstoffverbrauch und CO2-Emission beeinflusst. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission eines Fahrzeugs hängen aber nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und von nichttechnischen Faktoren beeinflusst, wie etwa Umwelteinflüssen, Straßen- und Verkehrsverhältnissen sowie dem Fahrzeugzustand. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas.
 

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zur offiziellen spezifischen CO2-Emission neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch aller neuen Personenkraftwagen, die in Deutschland zum Verkauf angeboten werden“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern, unentgeltlich erhältlich ist.